Eigentümerversammlungen in Bayern – Änderungen zum 02. September 2021 admin 2. September 2021

Eigentümerversammlungen in Bayern – Änderungen zum 02. September 2021

Eigentuemerversammlungen-Bayern-Corona

Das Bayerische Kabinett hat die neuen Corona-Regeln für den Freistaat beschlossen. Ab Donnerstag, 2. September, gelten folgende neue Regelungen in Bezug auf Eigentümerversammlungen.

Ab einer 7-Tage-Infektionsinzidenz von über 35 im Landkreis oder in der kreisfeien Stadt gilt weiterhin der 3G-Grundsatz: Persönlichen Zugang zu Eigentümerversammlungen haben nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete. Die Einhaltung der 3G-Regeln muss vom Betreiber kontrolliert werden.

Die bisherigen Personenobergrenzen für Eigentümerversammlungen entfallen.

Wird der Mindestabstand im Versammlungsraum unterschritten, gilt nach den allgemeinen Regeln eine ständige Maskenpflicht, die vom Veranstalter zu gewährleisten ist. Sollte diese nicht eingehalten werden, kann sowohl der Veranstalter, als auch der Teilnehmer mit einem Bußgeld belegt werden.

Die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Die medizinische Maske („OP-Maske“) ist der neue Maskenstandard.

Künftig wird es eine Krankenhausampel geben. Hier wurden allerdings noch keine konkreten Aussagen getroffen, welche Maßnahmen bei Gelb und Rot getroffen werden. Ein gänzlicher Lockdown wurde allerdings ausgeschlossen.