Berechnung der Gebühr ab dem 01. Januar 2024 (Stadt Augsburg)
„Die Höhe der jährlichen Straßenreinigungsgebühr richtet sich nach der Länge, mit der das Grundstück an der Straße anliegt (Frontmeter) und der Reinigungsklasse, in die die jeweilige Straße eingeordnet ist.
Die Frontmeterlänge wird auf volle Meter abgerundet.
Die Straßenreinigungsgebühren beinhalten nicht die Kosten für den Winterdienst. Diese werden durch die allgemeinen Steuermittel der Stadt Augsburg gedeckt.“
Die Straßenreinigungsgebührensatzung, das Beiblatt zu den Straßenreinigungsgebühren 2024 sowie ergänzende Informationen zur Straßenreinigungsgebühr finden Sie in dem nachstehenden Link des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs der Stadt Augsburg.