Wegfall des Nebenkostenprivilegs – Änderungen ab 01. Juli 2024 brey@investas.de 28. Februar 2024

Wegfall des Nebenkostenprivilegs – Änderungen ab 01. Juli 2024

Das Wichtigste in Kürze:

  • Verfügt ein Mehrfamilienhaus über einen gemeinsamen Kabelanschluss, dürfen Hauseigentümer bzw. die Hausverwaltung die Kabelgebühren derzeit über die Nebenkosten mit abrechnen.
  • Diese Umlage der Kabel-Kosten über die Betriebskostenabrechnung auf alle Hausbewohner nennt man Nebenkostenprivileg.
  • Sie müssen bislang aber auch dann für den gemeinschaftlichen Kabelanschluss zahlen, wenn Sie ihn nicht nutzen.
  • Die Politik hat die Kabelgebühren aus den Nebenkosten gestrichen. Das Gesetz trat am 1. Dezember 2021 in Kraft, allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Spätestens ab dem 1. Juli 2024 können Sie Ihre Fernsehempfangsart frei wählen.

Was genau ist das Nebenkostenprivileg?

Als Nebenkostenprivileg bezeichnet man die Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses in der Betriebskostenabrechnung. Gesetzlich ist diese Regelung in §2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt.

Hauseigentümer und Hausverwaltungen haben oft sogenannte Sammelverträge (Mehrnutzerverträge) mit dem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt über ein sogenanntes Sammelinkasso. Das bedeutet, dass einzelne Mieter oder einzelne Wohnungseigentümer die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkostenabrechnung an die Hausverwaltung bezahlen. Diese leitet das Geld dann an die Kabelnetzbetreiber weiter.

Warum ist da Nebenkostenprivileg nicht mehr zeitgemäß?

Als das Kabelfernsehen vor 40 Jahren eingeführt wurde, war es eine echte Neuerung. Statt 3-5 analoger Fernsehprogramme konnten Sie über den neuen Kabelanschluss dann bis zu 30 analoge Fernsehprogramme empfangen. Doch die Zeiten haben sich geändert: Die Fernsehübertragung ist mittlerweile komplett digital und es gibt auch neue Verbreitungswege, wie beispielsweise Fernsehen über das Internet.

Es besteht derzeit aber nur wenig Anreiz für Sie, auf alternative Übertragungswege zu wechseln, da der Kabelanschluss trotzdem über die Nebenkostenabrechnung bezahlt werden muss. Im Zweifel müssen Sie somit zweimal für den Fernsehempfang bezahlen. Dies ändert sich nun mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs.

Wann wird das Nebenkostenprivileg abgeschafft?

Die Streichung des Nebenkostenprivilegs erfolgte im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die neuen Regelungen traten am 1. Dezember 2021 in Kraft. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024.