Änderungen im Grundbuch brey@investas.de 22. August 2025

Änderungen im Grundbuch

 

Eigentümerwechsel in der Wohnungseigentümergemeinschaft

Ein Eigentümerwechsel ist ein wichtiger Vorgang in der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Damit wir als Hausverwaltung die neuen Eigentümer offiziell eintragen können, benötigen wir immer einen aktuellen Grundbuchauszug.

Warum ist der Grundbuchauszug notwendig?

Der Grundbuchauszug ist das einzig verbindliche Dokument, das Auskunft darüber gibt, wer rechtlich als Eigentümer einer Wohnungseinheit eingetragen ist. Erst mit der Eintragung im Grundbuch wird der Eigentümerwechsel wirksam. Kaufverträge, Notarbestätigungen oder Übergabeprotokolle reichen daher nicht aus.

Was passiert, wenn der Grundbuchauszug noch nicht vorliegt?

Solange die Umschreibung im Grundbuch nicht erfolgt ist, bleibt der bisherige Eigentümer für die Verwaltung der Wohnungseinheit offiziell Ansprechpartner. Das bedeutet:

  • Einladungen zur Eigentümerversammlung gehen weiterhin an den bisherigen Eigentümer.
  • Hausgeldzahlungen und Umlagen sind vom eingetragenen Eigentümer zu leisten.
  • Stimmrechte in der Eigentümerversammlung können nur vom im Grundbuch eingetragenen Eigentümer ausgeübt werden.

Wer ist Ansprechpartner für die Verwaltung?

Bis uns der neue Grundbuchauszug vorliegt, ist immer der aktuell eingetragene Eigentümer unser Ansprechpartner. Erst nach Vorlage des Grundbuchauszugs ändern wir unsere Unterlagen und führen den neuen Eigentümer in die Kommunikation und die Abrechnung ein.

Besondere Situation: Erbfall

Auch im Todesfall ist ein Nachweis erforderlich. Mit dem Erbfall wird der Erbe zwar automatisch Eigentümer der Wohnung. Damit dieser Eigentumsübergang jedoch rechtsverbindlich nach außen dokumentiert ist, muss sich der Erbe ins Grundbuch eintragen lassen.

  • Für die Eintragung beim Grundbuchamt ist ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll erforderlich.
  • Solange die Umschreibung noch nicht erfolgt ist, können sich die Erben gegenüber der Verwaltung mit einem Erbnachweis legitimieren.
  • Erst die Grundbuchumschreibung stellt sicher, dass die Erben als neue Eigentümer geführt werden und alle Rechte und Pflichten übernehmen.

Damit stellen wir sicher, dass alle Rechte und Pflichten in der Eigentümergemeinschaft eindeutig zugeordnet sind und ein reibungsloser Verwaltungsablauf gewährleistet bleibt.