Die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach dem Wohneigentumsgesetz admin 26. Januar 2023

Die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach dem Wohneigentumsgesetz

Zertifzierter Verwalter

Durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16. Oktober 2020 wurde der grundsätzliche Anspruch jeder Wohnungseigentümerin und jedes Wohnungseigentümers im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters geregelt.

"Als zertifizierter Verwalter darf sich [dabei] bezeichnen, wer vor der Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als WEG-Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt."

Bundesjustizministerium

Die IHK-Prüfung zum zertifizierten Verwalter hat dabei für juristische Personen und Personengesellschaften bis zum 01. Dezember 2023 zu erfolgen.
Das bedeutet, dass jeder Wohnungseigentümer ab dem 01. Dezember 2023 das Recht hat, von seinem Wohnungsverwalter einen Sachkundenachweis zu verlangen.

Was das für uns als Hausverwaltung bedeutet?
Alle unsere Mitarbeiter (Objektverwalter und Sachbearbeiter) werden eine solche Prüfung vor der IHK noch in diesem Jahr ablegen. Teilweise wurde die Prüfung bereits abgelegt und bestanden.