Einreichen von Tagesordnungspunkten durch Eigentümer brey@investas.de 16. November 2023

Einreichen von Tagesordnungspunkten durch Eigentümer

Bitten achten Sie darauf, dass ein Beschlussantrag sachlich begründet, schriftlich sowie rechtzeitig bei uns eingeht. Der Antrag wird dann grundsätzlich in die Einladung zur Versammlung als Tagesordnungspunkt aufgenommen, wenn die Behandlung ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. Sollte der Antrag nachträglich verschickt werden, müssen die hierbei entstehenden Kosten als Zusatzleistung berechnet werden.

Zum Beschlussantrag selbst: Hierbei geht es um einen exakten Wortlaut, welcher gemäß Rechtsprechung je nach Zustandekommen „verkündet“ wird.
Dies macht es notwendig, dass Sie den Antrag genau so stellen, wie er daraufhin zur Abstimmung gestellt wird. Die exakte Formulierung kommt also vom Eigentümer und keinesfalls vom Verwalter.


Ihr Beschlussantrag wird daher von uns nicht überarbeitet bzw. umformuliert, es liegt komplett in Ihrem Verantwortungsbereich. Auch etwaige Kosten hinsichtlich Ihres Antrags müssen durch Sie ermittelt und vorgelegt werden; lassen Sie sich bitte gegebenenfalls juristisch beraten.