Durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16. Oktober 2020 wurde der grundsätzliche Anspruch jeder Wohnungseigentümerin und jedes Wohnungseigentümers im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters geregelt.
Das bedeutet, dass jeder Wohnungseigentümer das Recht hat, von seinem Wohnungsverwalter einen Sachkundenachweis zu verlangen. Den ursprünglich als Beginn vorgesehenen 01.12.2022 hatte der Bundestag um ein Jahr verschoben. Die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes wurde am 11. November 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. Demnach haben Wohnungseigentümer erst ab dem 01. Dezember 2023 einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter.
"Als zertifizierter Verwalter darf sich [dabei] bezeichnen, wer vor der Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als WEG-Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt."
Da alle unsere Mitarbeiter/innen aus der Objektbetreuung sowie der Sachbearbeitung die Prüfung zum zertifizierten Verwalter erfolgreich absolviert haben oder über den Abschluss „Immobilienkauffrau /-mann“ (IHK) verfügen, erfüllen wir den gesetzlichen Anspruch zur ordnungsgemäßen Verwaltung.