Trinkwasserverordnung (Legionellen) brey@investas.de 8. März 2024

Trinkwasserverordnung (Legionellen)

Der Bundesrat hat am 31. März 2023 die Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung verabschiedet (Drucksache 68/23 B). Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 23. Juni (BGBl. 2023 I Nr. 159). Mit der Neuerung soll die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch verbessert werden. Neben einem kontinuierlichen Risikomanagement bei Wasserversorgungsanlagen sowie hygienische Anforderungen an Materialien und Werkstoffe, die mit Wasser in Berührung kommen, werden bereits existierende Parameterwerte abgesenkt. Das betrifft auch die Messung von gefährlichen Legionellen, die in Warmwassersystemen auftreten können.

Neuer Grenzwert bei Legionellenbelastung

„Nunmehr müssen Maßnahmen zur Verringerung der Legionellenbelastung nicht erst bei Überschreitung, sondern bereits beim Erreichen des technischen Maßnahmenwerts nach § 51 TrinkwV für Legionella spec. von 100 KBE (koloniebildende Einheiten) /100 Milliliter Trinkwasser ergriffen werden“, heißt es in der novellierten Trinkwasserverordnung.

Krankheiten durch Legionellen

Legionella pneumophila lautet der Name der im Wasser lebenden Bakterien, die beim Menschen die Legionellose auslösen können, im Volksmund auch als Legionärskrankheit bezeichnet. Die Erreger werden durch zerstäubtes, vernebeltes Wasser übertragen, wobei die Tröpfchen (Aerosole) mit der Luft eingeatmet werden. Mögliche Ansteckungsquellen sind beispielsweise Duschen, Whirlpools, Luftbefeuchter.

Das Wasser zu trinken ist im Regelfall unbedenklich. Beim Trinken ist eine Ansteckung mit Legionellen nur möglich, wenn zum Beispiel Wasser beim Verschlucken versehentlich über die Luftröhre in die Lunge gelangt. Gelangen die Erreger in hoher Konzentration in die Lunge, können sie krank machen.

Verhaltensregeln bei mittlerer & hoher Konamination (> 100 KBE – 10.000 KBE/100ml):

  • Auf das Duschen verzichten oder während dem Duschen das Fenster öffnen. Zur sofortigen Maßnahme empfiehlt sich auch die Nutzung von Anti-Legionellen-Duschköpfe mit Sterilfilter. Damit können Sie weiterhin sicher duschen, ohne der Gefährdung von Legionellen ausgesetzt zu sein.
  • Jegliche Tätigkeit, bei der Warmwasser fein zerstäubt wird und eine Aerosolbildung eintritt, ist soweit möglich zu vermeiden.
  • Immungeschwächte Personen, Mieter/Nutzer mit Lungenvorerkrankungen oder neurologischen Veränderungen, die zu Schluckstörungen führen, sollten umgehend ihren behandelnden Arzt kontaktieren und über den Legionellennachweis informieren.
  • Zum Betrieb und zur Reinigung medizinisch-technischer Geräte, zu dem Atemweg/Luftbefeuchtung und zur Inhalation ist ausschließlich abgepacktes Wasser zu verwenden.

Allgemeine Hinweise:

  • Die Zapfstelle(n) vom Kalt- und Warmwasser und deren Rohrleitungen sollten mindestens alle 72 Stunden für 2-3 Minuten gespült bzw. genutzt werden, ansonsten könnte eine Legionellenvermehrung die Folge sein.
  • Ablagerungen von Kalk und Korrosionspartikeln begünstigen das Wachstum von Mikroorganismen. Daher sollten Duschköpfe und -schläuche sowie Perlatoren regelmäßig z.B. mit verdünnter Essigessenz entkalkt oder ggf. ausgetauscht werden.